Terms & Conditions
Präambel
Zufriedene Kunden sind uns ein grosses Anliegen. Die AGB dienen einem gerechten Interessensausgleich zwischen dem Auftraggeber und Yohana Papa Onyango. Dieser verpflichtet sich, die AGB unter Wahrung des gesunden Menschenverstandes anzuwenden. Im Falle eines Interessenkonfliktes sucht Yohana Papa Onyango in jedem Fall zuerst das klärende Gespräch, um einen Konsens mit dem Kunden zu finden.
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den Geschäftsbereich von
Yohana Papa Onyango
Im Hausacher 47
8706 Meilen, Zurich
Switzerland
(künftig Auftragnehmer)
Der Auftragnehmer besitzt und betreibt das Fotostudio Im Hausacher 47, 8706 Meilen, Zurich, Switzerland und die Plattformen www.itsologi.com und www.yohanapapa.com und den Instagram Account @yohana.papa. Der Auftragnehmer erbringt entgeltliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erstellung und Bearbeitung von Bildern (Fotos, Filme). Die AGB gelten für die oben genannten Bereiche sowie die weiteren Dienstleistungen, welche der Auftragnehmer direkt und indirekt gegenüber dem Auftraggeber erbringt.
Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte, betreffend den Bezug von Dienstleistungen, Produkten oder Lizenzen, durch den Kunden zustande. Der Vertrag kommt des Weiteren zustande, wenn der Kunde die vom Auftragnehmer angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt oder Dienstleistungen/Produkte vom Auftragnehmer bezieht oder benutzt.
Preise
Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Üblicherweise wird vorgängig eine Offerte erstellt und vom Auftraggeber bestätigt. Wurde ein Produkt erstellt ohne Vertragsabschluss, gilt die zum Zeitpunkt der Erstellung des Produktes übliche Preisliste. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Bei bereits getroffenen Vereinbarungen gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise gemäss der Offerte und/oder der Preisliste der Firma. Grundsätzlich gehen alle zusätzlich anfallenden Kosten (z.B. Materialkosten, Modellhonorare, Reisekosten etc.) oder zusätzliche Dienstleistungen (z.B. Makeup-Artist oder Stylist, Location Scouting, Set-Konzeptionen etc.) zu Lasten des Auftraggebers. Es gilt immer die Offerte oder im Falle eines Fehlens derselbigen die zum Zeitpunkt der erbrachten Dienstleistung gültige Preisliste.
Stornierungen und/oder Verschiebungen von vereinbarten Shootingterminen
Zu spätes Erscheinen
Das Team des Auftragnehmers, sowie das Team des Auftraggebers verpflichten sich, pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt zu erscheinen. Andernfalls kann es sein, dass das Team bereits am nächsten Auftrag arbeitet und ein neuer Termin vereinbart werden muss. Auch behält sich der Auftragnehmer vor, Wartezeiten zu verrechnen.
Absagen/Nicht erscheinen
Angebotsvolumen kleiner als CHF 1000: Kostenfrei, sofern Absage mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgte. Bereits erfolgte Vorarbeiten sind kostenpflichtig.
Angebotsvolumen CHF 1000 und mehr: Kostenfrei, sofern Absage mindestens 10 Arbeitstage vor dem vereinbarten Termine erfolgte. Bereits erfolgte Vorarbeiten sind kostenpflichtig.
Kurzfristige Absage oder Nichterscheinen wird entsprechend des Offertenpreises verrechnet.
Outdoorshootings sind wetterabhängige Produktionen. Der Auftragnehmer behält sich vor das Shooting im Falle von ungünstigen Wetterkonditionen zu verschieben.
Hilfspersonen
Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten, Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Bezug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgt.
Haftung des Fotografen
Der Fotograf und seine Angestellten oder Hilfspersonen haften, einschliesslich einer Mängelhaftung, ausschliesslich für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Dem Auftragnehmer ist es ein grosses Anliegen, qualitativ hochstehende und einwandfreie Arbeiten abzuliefern. Hat der Auftraggeber vor der Produktion keine ausdrücklichen Weisungen zur technischen und/oder künstlerischen Bildgestaltung gegeben, so ist die künstlerische Bildgestaltung sowie die technische Umsetzung dem Auftragnehmer überlassen und diesbezügliche Reklamationen an bereits erstellten Bildern sind ausgeschlossen. Jede im Nachhinein erwünschte Änderung wird als eine neue, kostenpflichtige Leistung betrachtet. Reklamationen müssen dem Auftragnehmer innert 5 Werktage schriftlich mitgeteilt werden, ansonsten gilt das Produkt als genehmigt und es können keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden.
Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, umgehend sämtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung der Dienstleistung durch den Auftragnehmer erforderlich sind, vorzunehmen. Der Auftragnehmer geht davon aus, dass die gelieferten Informationen und Unterlagen richtig und vollständig sind sowie den gesetzlichen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten entsprechen. Die Prüfung der Richtigkeit und Ordnungsmässigkeit von Informationen, Unterlagen und Zahlen des Auftraggebers obliegt der Auftragnehmer nur, wenn dies vorab schriftlich vereinbart wurde. Der Auftraggeber bestätigt mit dem Akzeptieren der Offerte resp. der Erteilung eines Auftrages die Einhaltung der vorliegenden AGB. Des Weiteren bestätigt er, dass er über eine unbeschränkte Handlungsfähigkeit verfügt und volljährig ist. Der Auftraggeber erklärt mit der Registrierung ausdrücklich, dass sämtliche gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen, aktuell sind und mit den Rechten Dritter, den guten Sitten und dem Gesetz in Übereinstimmung sind.
Bezahlung
Grundsätzlich ist der Auftraggeber verpflichtet – vorbehaltlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung – den in Rechnung gestellten Betrag netto (ohne Abzug) innert 20 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Ausnahme: Aufträge mit einem Kostenumfang von mind. CHF 1000 müssen VOR Beginn des Shootings zu 50% des Offertenpreises anbezahlt werden. Der Restbetrag wird nach dem Shooting innert 20 Tage ab Rechnungsdatum fällig. Wird die Rechnung nicht in der vorgesehenen Zahlungsfrist beglichen, wird der Auftraggeber abgemahnt. Begleicht der Auftraggeber die Rechnung nicht innert der angesetzten Mahnfrist, fällt er automatisch in Verzug. Ab Zeitpunkt des Verzuges werden dem Auftraggeber Verzugszinse und Aufwandskosten in Rechnung gestellt (CHF 20 ab 2. Mahnung, CHF 50 ab 3. Mahnung, alle zusätzlich aufgewendeten Kosten im Falle von Betreibungsbegehren).
Der Auftragnehmer behält sich vor, jederzeit und ohne Angabe von Gründen, Vorauskasse zu verlangen. Dem Auftragnehmer steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Dienstleistungserbringung oder die Lieferung des Produkts zu verweigern. Eine Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Auftraggebers gegenüber des Auftragnehmers ist nicht zulässig.
Verwendung der Produkte durch den Auftraggebers
Allgemeine Regelungen
Der Auftraggeber erhält für die Arbeiten vom Auftragnehmer ein einfaches Nutzungsrecht zur Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Auftraggebers angegebenen Zweck. Ausschliessliche Nutzungsrechte (z. B. Sperrfristen) müssen gesondert vereinbart werden und sind kostenpflichtig. Jede über die getroffene Vereinbarung hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist kostenpflichtig und benötigt eine vorhergehende schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers. Änderungen an abgegebenem Bildmaterial oder die Erstellung mittels technischer Hilfsmittel eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes bedürfen zwingend einer schriftlichen Zustimmung durch den Auftragnehmer. Dateien, welche zum Zwecke der Auswahl abgegeben werden, dürfen nicht weiterverwendet werden. Das Bildmaterial darf nicht abgezeichnet, nachgestellt, technisch vervielfältigt oder anderweitig als Vorlage benutzt werden. Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Auftraggeber, dem Auftragnehmer eine Entschädigung in der Höhe von 150% des gemäss zur Zeit der Erstellung des Produktes geltenden Tarifes der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Bild-Agenturen und Bild-Archive SAB zu bezahlen.
Die Bilder dürfen ausschliesslich vom Auftraggeber verwendet werden. Der Auftraggeber darf das Material ohne Einwilligung des Auftragnehmers nicht für andere Zwecke verwenden oder Dritten das Recht auf Verwendung übergeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Verwendung das Material in geeigneter Form mit dem Namen des Auftragnehmers zu vermerken. Bei Weglassen des Vermerks schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer zusätzlich zum vereinbarten Honorar eine Entschädigung von 50% des Honorars, welches für die widerrechtliche Verwendung des fotografischen Materials gemäss zur Zeit der Erstellung des Produktes geltenden Tarifes der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Bild-Agenturen und Bild-Archive SAB zu bezahlen wäre. Die Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.
Rechte Dritter
Wenn der Auftraggeber wünscht, dass im Rahmen der Ausführung der fotografischen Arbeit (bestimmte) Personen, Gegenstände und/oder Materialien/Geräte zu fotografieren sind, so hat der Auftraggeber dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Fotografiertwerden und zum nachfolgenden Gebrauch der fotografischen Arbeit im Rahmen des Vertragszweckes gegeben haben. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter der Erstellung der fotografischen Arbeit und deren anschliessenden Gebrauch im Rahmen des Vertragszweckes entgegensteht. Falls die im vorstehenden Absatz vorgesehenen Verpflichtungen nicht eingehalten werden, ist der Auftraggeber zuständig, dem Auftragnehmer jede daraus entstehende finanzielle Forderung (z.B. Schadenersatz) Dritter zurückzuerstatten, zudem der Auftragnehmer zugunsten der Berechtigten verpflichtet werden könnte. Zudem ist der Auftragnehmer für sämtliche im Zusammenhang mit der Bereinigung der Situation anfallenden Kosten (z.B. Kosten im Zusammenhang mit Vergleichs- oder Gerichtsverhandlungen) zu entschädigen.
Referenzen
Der Auftragnehmer hat – ohne anders lautende schriftliche Vereinbarung – jederzeit das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (z.B. Internet, Social Media, Drucksachen etc.), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potenziellen Auftraggebern auf die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen und die Werke öffentlich zu machen.
Haftung
Die Haftung für jegliche indirekten Schäden und Mängelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen. Die Haftung für direkte Schäden wird auf die Summe der vom Auftraggeber erworbenen Dienstleistung, des Produkts oder der Lizenz beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, allfällige Schäden umgehend dem Auftragnehmer zu melden. Jegliche Haftung für durch den Kunden angestellte Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.
Höhere Gewalt
Wird die fristgerechte Erfüllung durch den Auftragnehmer, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Krankheiten, Epidemien und Pandemien, Atomunfälle resp. Reaktorschäden verunmöglicht, so ist der Auftraggeber während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage, kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurückzuerstatten. Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge ebendieser genannten höheren Gewalt sind ausgeschlossen.
Änderungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können vom Auftragnehmer jederzeit geändert werden. Die neue Version tritt durch Publikation auf der Website in Kraft. Für die Auftraggebenden gilt grundsätzlich die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Auftraggeber hat einer neueren Version der AGB zugestimmt.
Priorität
Diese AGB ersetzen allen älteren Bestimmungen und Verträge. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren, sind diesen AGB vorgestellt.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
Vertraulichkeit
Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen, welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.
Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich. Zürich-Brunau, 27. Mai 2022